Freiwilliges Soziales Jahr
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Taschengeld

Monatlich z.Zt. 220 Euro; dazu freie Unterkunft in unseren Mitarbeiterwohnhäusern der Diakonie Stetten in Einzelzimmern, Doppelzimmern oder Wohngemeinschaften; Mittag- und Abendessen; Sozialversicherung; Anrechnung auf die Zeit der Rentenversicherung.


Mindestalter

In der Regel 17 - 18 Jahre.


Arbeitszeit / Urlaub

Sie beträgt 39 Wochenstunden. Die tägliche Dienstzeit und die Wochenenddienste legen die jeweiligen Mitarbeiterteams selbständig fest.
Urlaub: 26 Arbeitstage.


Beginn

In der Regel jährlich zum 1. August,
1. September oder 1. Oktober. Bewerbungsende jeweils am 31.Juli des Jahres.

Freiwilliges Soziales Jahr


Wir bieten 80 Plätze für ein Freiwilliges Soziales Jahr in der Diakonie Stetten. 

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein gesetzlich geregeltes Bildungsjahr im Sozialbereich. Es wird im Allgemeinen von Ausbildungsstätten als Vorpraktikum für die Ausbildung zu einem sozialen Beruf oder als Zulassungsvoraussetzung anerkannt und empfohlen. Bei der Vergabe eines Studienplatzes durch die ZVS dürfen denjenigen, die ein FSJ ableisten, keine Nachteile entstehen. Das heißt z.B. auch, dass ein zugesagter Studienplatz erhalten bleibt. Das FSJ wird auf die Wartezeit angerechnet und bietet so eine sinnvolle Überbrückung bis zum Studienbeginn. Während des FSJ entfällt die Berufschulpflicht für noch nicht volljährige Teilnehmer/-innen.


Sonderformen des FSJ

 

Für Jugendliche zwischen 18 und 27 Jahren, die sich beruflich umorientieren wollen oder müssen, gibt es eine Sonderform des FSJ, FSJFocus genannt. Hierbei werden spezielle Seminare und Weiterbildungen, zusätzliche Praktika und individuelle Beratung bei der Berufsorientierung angeboten.

Seit September 2005 können junge Erwachsene mit Hauptschulabschluss neben ihrer praktischen Tätigkeit in einer Einsatzstelle den Realschulabschluß erwerben. Das FSJPlus dauert entsprechend länger. In einem Zeitraum von 2 Jahren wechseln sich Praxiseinsätze, Unterrichts- und Seminarzeiten in Blöcken ab. Den Teilnehmenden wird während der gesamten Dauer ein umfangreiches Seminarangebot sowie individuelle Unterstützung angeboten.

FSJ für Kriegsdienstverweigerer nach § 14c ZDG: Wer anstelle seines Wehrdienstes ein FSJ für Kriegsdienstverweigerer ableisten möchte, muss mindestens 16,5 Jahre alt sein und einen schriftlichen Antrag auf schnellstmögliche Musterung beim zuständigen Kreiswehrersatzamt, und zwar unter Berufung auf § 14c ZDG stellen. Die Einsatzmöglichkeiten in unserer Einrichtung sind die gleichen wie bei den oben aufgeführten Formen des FSJ.