In unterschiedlichen Aufgabenfeldern bietet die Diakonie Stetten eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten für Zivildienstleistende.
Berufliche Vorerfahrungen und persönliche Neigungen können berücksichtigt werden. Insgesamt stehen in unseren Einrichtungen im Großraum Stuttgart über 100 Plätze zur Verfügung.
FSJ für Kriegsdienstverweigerer nach § 14c ZDG: Wer anstelle seines Zivildienstes ein FSJ ableisten möchte, muss mindestens 16,5 Jahre alt sein und kann einen schriftlichen Antrag auf schnellstmögliche und vorgezogene Musterung beim zuständigen Kreiswehrersatzamt, und zwar unter Berufung auf § 14c ZDG, stellen.
Die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ist Voraussetzung für dieses FSJ.
Die Einsatzmöglichkeiten in unserer Einrichtung sind die gleichen wie für FSJ.

Sold, Verpflegung, Kleidergeld, Unterkunft und Fahrtkosten richten sich nach dem Zivildienstgesetz und sind ähnlich wie die Leistungen für Wehrdienstleistende
Je nach Arbeitsplatz und Herkunftsort wohnen Zivildienstleistende entweder Zuhause oder in unseren Mitarbeiterwohnhäusern der Diakonie Stetten in Einzelzimmern, Doppelzimmern oder Wohngemeinschaften.
Der Zivildienst dauert zur Zeit 9 Monate. Der Urlaubsanspruch beträgt derzeit 20 Tage, die wöchentliche Arbeitszeit 39 Stunden.
(Stand: 1.1.2009)
werden vom Bundesamtes für Zivildienst und dem Diakonischen Werk Stuttgart angeboten. Außerdem gibt es interne Fortbildungsangebote der Diakonie Stetten: Fachtage und Zivi-Besprechung.
Der genaue Beginn des Zivildienstes wird vom Bundesamt festgelegt (Einberufung).
In der Regel werden Vorschläge berücksichtigt, wenn diese rechtzeitig dem Bundesamt vorliegen.